http://www.forstnet.at

Infonet Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation Infonet des Lebensministerium

Inhalt

Standort

Eintrag 1 - 7 (Gesamt 7)

Bild in einem Popup öffnenWildtiere als Teil ihres Lebensraumes - Tannenkeimling als Indikator für lebensraumgerechte Wildstände und ein Wildgericht als Beispiel der uralten Bedeutung von Wildtieren als Teil der menschlichen Ernährung.
Foto: BMLFUW

Jagdwesen in Österreich

Die Landesjagdverbände sind über die Zentralstelle Mitglied in der ÖGNU (Österreichischen Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz), des CIC (Int. Jagdrat zur Erhaltung des Wildes) und der FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der EU).

  • Jagdrecht

    Das österreichische Jagdrecht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. 
    Im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich finden Sie die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4

  • Jagdprüfung

    Zur Jagdprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr und der Nachweis eines entsprechenden theoretischen und praktischen Wissens notwendig. Auskünfte zur Jagdprüfung erteilen die Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände, die Landesjagdverbände bzw. die Ämter der Landesregierungen. > mehr zu: Jagdprüfung

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4

  • Jagdkarte

    Um in Österreich die Jagd aktiv auszuüben wird eine Jagdkarte bzw. eine Jagdgästekarte benötigt. Die Jagdkarten werden von der Behörde ausgestellt. Durch die jährliche Entrichtung der Jagdkartenabgabe und des Verbandsbeitrages bleibt die Jagdkarte automatisch gültig.

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4

  • Jagdaufseher

    Jagdaufseher sind "Verwaltungsorgane" und haben für die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften und der weidgerechten Ausübung der Jagd zu sorgen. Sie werden von der Behörde bestätigt und beeidigt.

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4

  • Abschusspläne

    Jeder Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet für sein Jagdgebiet Abschusspläne zu führen und diese der zuständigen Behörde vorzulegen.

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4

  • Wildschäden

    Die Jagdausübungsberechtigten haften für Schäden, die Wild an Grund und Boden, an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen die entweder durch die Ausübung der Jagd oder durch jagdbare Tiere entstanden ist. > mehr zu: Wildschäden

    02.03.2010, Lebensministerium IV/4

  • Jagdhornbläser

    Früher diente das Jagdhorn als Signalhorn zur Information über weite Strecken. Heute ist das Ziel der meisten Jagdhornbäsergruppen die Pflege und die Erhaltung des jagdlichen Brauchtums, sowie die musikalische Umrahmung der jagdlichen Zusammentreffen. > mehr zu: Jagdhornbläser

    09.02.2009, Lebensministerium IV/4