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Waldbestand im Salzkammergut
Foto: Leopold Ziehaus

Novellierte SRL Wald & Wasser in der forstlichen Förderung LE 07 - 13

Ein wichtiges Ziel der forstlichen Förderung in den Sonderrichtlinien: Novellierte SRL Wald & Wasser, Sonstige Maßnahmen, Leader und Nassholzlager ist die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Multifunktionalität der österreichischen Wälder.

Besonders in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen wurde die SRL Wald und Wasser novelliert. Die Sonderrichtlinie wurde am 11. Juli 2009 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und tritt mit 12. Juli 2009 in Kraft. Folgende Dokumente sind als Downoads angefügt: SRL Wald & Wasser novelliert, SRL Wald & Wasser, SRL Sonstige Maßnahme, SRL Leadern, SRL Nassholzlager novelliert und SRL Nassholzlager.
 
Damit soll ein Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Struktur des ländlichen Raumes, vor allem der Arbeitsplatzsituation, des Einkommens, sowie der Lebensfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aber auch der gesamten Umwelt geleistet werden
 
Schwerpunkte der gesamten Förderung nehmen die Unterstützung von Waldbesitzern und Waldbesitzervereinigungen, der Schutz vor Naturgefahren, die umwelt und die Diversifizierung ein.  
Da es sich bei der Förderung der Wälder um eine Objektförderung handelt, können neben den Waldflächen, die sich in Besitz von privaten Eigentümern befinden, bei einzelnen Maßnahmen auch Waldflächen, im Besitz von Gemeinden miteinbezogen werden.

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17.09.2009, Lebensministerium IV/3