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Forstliche Berater im sommerlichen Laubwald
Foto: BMLFUW/Ziehaus

Förderung der forstlichen Beratung durch das Lebensministerium

Die Förderungsrichtlinie für Maßnahmen der forstlichen Aufklärung sowie zur Weiterbildung und Beratung wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Grundlage des Forstgesetzes 1975 erstellt.

Förderungsziel ist die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft sowie deren Verantwortung im Bewußtsein der Öffentlichkeit.

Förderungsgegenstand kann die Beratung, Betreuung und Weiterbildung der Waldbesitzer sein, sowie Aktiviäten im Rahmen der Forstliche Öffentlichkeitsarbeit oder auch Holzwerbung, Holzvermarktung und Holzmarktbetreuung.

17.11.2008, Lebensministerium IV/3