Schutzwald - was ist das ?
Österreichs Schutzwälder (19,3% des österreichischen Waldes) bedürfen auf Grund ihrer Bedeutung besondere Aufmerksamkeit. Wald ist zur Lebensraumsicherung in Österreich unentbehrlich. Die Schutzwirkung ist von enormer, steigender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Schutzwald geht uns alle an!
Zur Klärung der Frage, was ist Schutzwald sei auf das Österreichische Forstgesetz verwiesen. Das Forstgesetz 1975 in der Fassung der Novelle 2002 unterscheidet Standortschutzwälder und Objektschutzwälder.Standortschutzwälder (Wälder auf besonderen Standorten) im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Wälder, deren Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist und die eine besondere Behandlung zum Schutz des Bodens und des Bewuchses sowie zur Sicherung der Wiederbewaldung erfordern. Diese sind:
- Wälder auf Flugsand- oder Flugerdeböden,
- Wälder auf zur Verkarstung neigenden oder stark erosionsgefährdeten Standorten,
- Wälder in felsigen, seichtgründigen oder schroffen Lagen, wenn ihre Wiederbewaldung nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist,
- Wälder auf Hängen, wo gefährliche Abrutschungen zu befürchten sind,
- der Bewuchs in der Kampfzone des Waldes,
- der an die Kampfzone unmittelbar angrenzende Waldgürtel.
Bei Hinzutreten weiterer Belastungen (z.B.: Immissionen, Wildschäden) zu diesen abtragenden Kräften kann das System leicht aus dem Gleichgewicht geraten.
Die österreichische Waldinventur belegt aber gerade für den Schutzwald einen höchst unbefriedigenden Zustand. Rund ein Fünftel der österreichischen Schutzwälder ist nach der Entwicklungsstufe von Zerfall betroffen, über ein Drittel ist nur locker überschirmt oder licht, der Anteil unbestockter Blößen und Lücken ist überdurchschnittlich hoch, ein großer Anteil ist überaltert.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat daher zur Sicherstellung der Schutzfunktion mit allen Beteiligten ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, welches in der Österreichischen Schutzwaldstrategie mündet und über die Schutzwaldplattformen umgesetzt wird.
Der Eigentümer eines Schutzwaldes hat diesen gemäß den Bestimmungen des § 22 Forstgesetz 1975 i.d.g.F entsprechend den örtlichen Verhältnissen jeweils so zu behandeln, dass seine Erhaltung als möglichst stabiler, dem Standort entsprechender Bewuchs mit kräftigem inneren Gefüge bei rechtzeitiger Erneuerung gewährleistet ist.
Dieses Bemühen zur Erhaltung und Sicherung dieser für den Menschen so bedeutsamen Waldflächen begann bereits im 19. Jahrhundert.
Zur optimalen Erreichung dieses Zieles ist Zusammenarbeit aller, deren Tätigkeit Einfluss auf den Schutzwald hat, erforderlich. gefragt. In Schutzwaldplattformen der Bundesländer werden die nötigen Maßnahmen für den Schutzwald abgestimmt und der nötige Interessenausgleich herbeigeführt. Besondere Bedeutung wurde und wird der nötigen Ordnung von Wald und Weide sowie der schutzwaldgerechten, situationsangepassten Wildbewirtschaftung beigemessen.
Schutzwaldverbesserung wird in Österreich groß geschrieben !
07.01.2010, Lebensministerium IV/4


