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Holz auf dem Lagerplatz im Sommer
Foto: BMLFUW

Pflanzenschutzgesetz

Das Pflanzenschutzgesetz regelt die Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Die vorliegende, konsolidierte Fassung gilt seit 1. Jänner 2005.

Dieses Bundesgesetz ist auch auf Holz, Holzprodukte und Gegenständen aus Holz aller Art anzuwenden, und regelt vorallem
  • die Amtlichen Stellen und die Organe des Österreichischen Pflanzenschutzdienstes,
  • die Schutzgebiete,
  • die Allgemeinen Verbote und Einschränkunken der Verbringung von Schadorganismen,
  • den Pflanzenpass sowie
  • die Strafbestimmungen.
 
 
 
 

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16.05.2008, Lebensministerium IV/2