Forstliche Raumplanung
Um die vielfältigen Aufgaben des Waldes, wie Schutz, Nutzung, Erholung oder Wohlfahrt gewährleisten zu können bedarf es einer vorausschauenden Planung. Waldentwicklungsplan (WEP), Gefahrenzonenplan (GZP) und Waldfachplan (WFP) sind die wichtigsten Planungsinstrumente der forstlichen Raumplanung.
Was ist ein Waldentwicklungsplan?Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist eine flächendeckende Darstellung und Beschreibung des gesamten österreichischen Waldes. Er ist die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der Waldfunktionen.
Auf Grundlage der Bestimmungen des Forstgesetzes werden die dort im Abschnitt II definierten Waldwirkungen von den forstlichen Landesdienststellen gutachtlich zu Funktionsflächen abgegrenzt und in eine Arbeitskarte eingetragen. Diese vier Leitfunktionen des Waldes sind die Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion.
Der WEP liegt seit 1990 für ganz Österreich flächendeckend vor. Er kann als Teilplan für den jeweiligen Bezirk auf allen Bezirkshauptmannschaften, den Landesforstdirektionen und in der Fortsektion des Lebensministeriums eingesehen werden.
Der WEP dient auch zunehmend als Planungsinstrument für Fragen der allgemeinen Raumplanung, der Verkehrs- und sonstigen Ressourcenplanung.
Was ist ein Gefahrenzonenplan?
Der Gefahrenzonenplan (GZP) wird vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt. Der GZP zeigt die Gefährdung des Siedlungsraumes und der Verkehrsflächen durch Wildbäche, Lawinen, Muren und Erosion.
Anlass für die Entwicklung der Gefahrenzonenpläne waren die Hochwässer 1965/1966 in Kärnten und Osttirol. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Forstgesetz von 1975 und in einer Verordnung über Gefahrenzonenpläne des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.
Insbesondere im alpinen Bereich, wo geschützte Siedlungsräume stark begrenzt sind, aber großer Siedlungsdruck herrscht, sind die GZF ein unentbehrlicher Teil der Raumordnung und Planung von Schutzmaßnahmen. Diese Schutzmaßnahmen können Lawinenverbauungen oder Wildbachverbauungen sein. Auch sind die GZP eine große Planungshilfe der örtlichen Flächenwidmungspläne.
Die Gefahrenzonen ermittelt man unter Beachtung eines 150-jährlichen Katastrophenereignisses und häufigerer Ereignisse. Die Pläne zeigen die roten und gelben Gefahrenzonen sowie Hinweisbereiche.
Ein Entwurf des Gefahrenzonenplans wird von der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt, dieser liegt vier Wochen öffentlich im Gemeindeamt zur Stellungnahme auf. Dann überprüft eine Kommission den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen. Die Genehmigung erfolgt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Der Gefahrenzonen werden angepasst, wenn sich die Verhältnisse in einem Einzugsgebiet ändern, wenn Katastrophenereignisse neue Erkenntnisse liefern oder nach Schutzmaßnahmen.
Der Gefahrenzonenplan liegt in der Gemeinde, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, bei der Landesregierung und in der Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Einsicht auf.
Was ist ein Waldfachplan?
Der Waldfachplan (WFP) als drittes Instrument der forstlichen Raumplanung wird auf Initiative des Waldbewirtschafters erarbeitet.
Durch Österreichs Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 ergibt sich die Notwendigkeit weiterer forstlicher Planungen, sei es für Programme wie Natura 2000 oder der Umsetzung von EU-Richtlinien wie der Wasserrahmenrichtlinie.
In Zusammenarbeit mit der betrieblichen Praxis wurde im Lebensministerium ein Rahmenentwurf für den WFP ausgearbeitet. Mehrere Pilotprojekte zu weit über die forstlichen Aufgabenstellungen hinausgehende Themenfelder wurden durchgeführt. Pilotprojekte gibt es zu den Themenbereichen „Schutzwald“, „Wald und Wasser“, Wald und Natura 2000“, „Betriebsübergreifende bäuerliche Waldwirtschaft“, „Forst-Kultur“, „Wald-Wild“, oder „Tourismus“.
15.02.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


